*Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle, laufende Lohnabrechnung und Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldung. Leistungen gem. § 6 Nr. 3 und 4 StBerG , keine Rechts- und Steuerberatung.
Mitarbeit in der Finanzbuchhaltung*
Unterstützung der Finanzbuchhaltung* bei der laufenden Buchführung und der Analyse und Optimierung buchhalterischer Prozesse.
Betriebswirtschaftliche Beratung
Gute Zahlen bedeuten gute und schnelle Entscheidungen. Noch größerer Erfolg für Ihr Unternehmen!